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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.09.2026

1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Thorsten Clemens, Systora UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Systora") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über die Analyse, Konzeption, Entwicklung und Umsetzung von Automatisierungslösungen sowie damit verbundene Beratungsleistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Systora ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Systora bietet ihre Leistungen ausschließlich im B2B-Bereich an.

2Vertragsschluss

Angebote von Systora sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Systora schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder Systora eine Beauftragung schriftlich bestätigt.

Grundlage für Leistungsumfang, Zeitplan und Preis ist das jeweilige individuelle Angebot bzw. die Projektbeschreibung, die diesen AGB als Anlage beigefügt wird oder auf die im Angebot verwiesen wird.

3Leistungsumfang

Systora erbringt Leistungen im Bereich der Prozessautomatisierung, insbesondere Analyse bestehender Arbeitsabläufe, Konzeption und technische Umsetzung von Automatisierungen sowie Schulung und Übergabe an den Kunden. Der konkrete Leistungsumfang eines Projekts ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Projektbeschreibung bzw. dem Angebot.

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform und werden gesondert beauftragt und vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Systora ist bei der Umsetzung auf die Nutzung von Software, Schnittstellen und Diensten Dritter (z. B. E-Mail-, CRM-, Buchhaltungs- oder KI-Dienste) angewiesen. Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Kosten dieser Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Systora; entsprechende Lizenz- oder Nutzungskosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt Systora rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten, Testdaten und Ansprechpartner zur Verfügung und wirkt in dem für die Projektdurchführung erforderlichen Umfang mit.

Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann Systora nach den vereinbarten oder, falls nicht vereinbart, nach den üblichen Sätzen gesondert in Rechnung stellen.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er zur Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten, Zugänge und Inhalte an Systora berechtigt ist, insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter und datenschutzrechtliche Vorgaben.

5Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Festpreise pro Projekt. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei umfangreicheren Projekten ist Systora berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren und in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug ist Systora berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Erstattung der durch den Verzug entstandenen Kosten zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

Wiederkehrende Leistungen (z. B. Wartung, Support, laufende Erweiterungen) werden gemäß der jeweils vereinbarten monatlichen oder jährlichen Pauschale abgerechnet.

6Termine und Fristen

Angegebene Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Systora ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen handelt es sich um unverbindliche Zeitschätzungen.

Systora ist zu Teilleistungen und Teilabnahmen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.

7Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts speziell für ihn entwickelten Automatisierungen, Konfigurationen und Arbeitsergebnissen für den eigenen betrieblichen Gebrauch.

Eine Weitergabe, Weiterlizenzierung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden gegenüber Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Systora, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Systora bleibt berechtigt, im Rahmen des Projekts entwickelte generische, nicht kundenspezifische Bausteine, Methoden und Vorgehensweisen auch für andere Kunden und Projekte zu nutzen und weiterzuentwickeln.

An Software, Vorlagen und Werkzeugen, die Systora bereits vor Projektbeginn entwickelt hat oder unabhängig vom Projekt weiterentwickelt, verbleiben sämtliche Rechte bei Systora; dem Kunden wird insoweit lediglich ein Nutzungsrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks eingeräumt.

8Gewährleistung

Systora erbringt ihre Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und mit der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt. Zeigt eine Automatisierung innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe einen Mangel, der auf einer fehlerhaften Umsetzung der vereinbarten Spezifikation beruht, wird Systora diesen im Rahmen der Nacherfüllung beheben.

Keine Gewährleistung besteht für Fehler oder Störungen, die auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf der Nutzung entgegen der vereinbarten Spezifikation, oder auf Störungen bei eingebundenen Drittsystemen beruhen, auf die Systora keinen Einfluss hat.

9Haftung

Systora haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Systora ebenfalls unbeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Systora der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11Referenznutzung

Systora ist berechtigt, den Kunden (Firmenname, Logo, Branche) als Referenz zu benennen und das durchgeführte Projekt in zusammengefasster Form — einschließlich konkreter Ergebnisse und Kennzahlen (z. B. Zeitersparnis, Prozesskennzahlen) — als Fallstudie bzw. Referenz auf der Website, in Angeboten, Präsentationen und auf Social-Media-Kanälen zu verwenden.

Als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar sensible Informationen (insbesondere konkrete Umsatz-, Kosten- oder sonstige Finanzzahlen des Kunden, die über prozessbezogene Kennzahlen hinausgehen) bleiben von dieser Regelung ausgenommen und weiterhin durch die Vertraulichkeitsverpflichtung nach Ziffer 10 geschützt.

Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Nach einem Widerspruch unterlässt Systora weitere Veröffentlichungen und entfernt bereits veröffentlichte Referenzen auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist.

12Datenschutz

Soweit Systora im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung von Systora.

13Laufzeit und Kündigung wiederkehrender Leistungen

Wartungs- und Supportverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, und können von beiden Seiten mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Systora, 54487 Wintrich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Hinweis: Dies ist ein Entwurfs-Grundgerüst auf Basis üblicher Klauseln für projektbezogene IT-/Automatisierungsdienstleistungen im B2B-Bereich. Die markierten Platzhalter müssen vor Veröffentlichung ausgefüllt werden. Vor dem Livegang sollten diese AGB von einem auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden — insbesondere die Klauseln zu Haftung, Gewährleistung und Nutzungsrechten sind im Einzelfall auslegungsbedürftig und sollten zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.